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Bei der Adoption eines Tieres aus dem Ausland, egal welches Land, sollten Sie bei der betreffenden Organisation/Verein ungeniert fragen nach:
- ob eine gewerbliche Genehmigung nach § 11 Abs. 1 Ziffer 3b Tierschutzgesetz - Handel mit Wirbeltieren vorhanden ist!
- Wie kommen die Tiere zu Ihnen? Werden die Tiere durch ein Transportunternehmen befördert, werden hier die Tiere per Traces - Meldung nach Deutschland verbracht?
Achten Sie unbedingt darauf:
- Welpen dürfen erst in einem Alter von mind. 3 Monaten und 21 Tagen das Ursprungsland verlassen, erst dann ist eine Tollwutimpfung gültig und bietet Schutz.
- Vereine/Orgas die mit großen Mengen an Rassewelpen handeln meiden!
Es ist erschütternd das seriös arbeitende Vereine/Organisationen mit kriminellen Hundehändlern auf eine Stufe gestellt werden.
Der bmt, etn und Tasso haben ein Rechtsgutachten erstellt! Wir hoffen, daß durch dieses Gutachten eine Richtlinie erstellt wird, an die sich alle Veterinärsämter orientieren werden und für alle Vereine/Organisationen verbindlich sind, da im Moment in vielen Ämtern diesbezüglich eine gewisse Ratlosigkeit herrscht!
Dezember 2012
Wieder erneutes Gerichtsurteil!!!
Hundetransporte aus dem Ausland sind Genehmigungspflicht!!! HIER kann man das Urteil nachlesen!
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