Schutzgebühr, Bluttest und was sie sonst noch beinhaltet!
Warum gibt es eine Übernahmegebühr und wie wird Sie verwendet ???
Hunde die fix vermittelt sind müssen ausreisefertig gemacht werden, dies beinhaltet folgende Punkte:
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Kastration/Sterilisationskosten (wenn Hund alt genug)
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Impfung (5-fach Imfpung – Parvovirose, Leptospirose, Hepatitis, Zwingerhusten, Staupe)
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Extra-Behandlung von Welpen (Parvoserum, Entwurmung)
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Tollwutimpfung
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EU-Pass und Chip
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Transportkosten
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Spot-On-Präparat (gegen Flöhe, Milben, Zecken etc.)
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Wurmmittel, Giardienmittel
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CaniV-4 (leish) Schnelltest (Dirofilarien, Anaplasmose, Borrelliose, Ehrlichiose) und Babesien-Schnelltest
Die Ergebnisse des Schnelltestes werden in den EU-Pass eingetragen. Sollte eines der Testungsergebnisse positiv sein werden wird Sie ihr Vermittler informieren. Die Bluttest werden ca. 1-2 Wochen vor der Ausreise veranlasst.
Wir haben sehr gute Erfahrungen mit den Schnelltests gemacht und führen keine zusätzlichen MMT durch. Sollte Ihr Tierarzt in Deutschland Ihnen dies trotzdem raten können Sie das machen aber es ist nicht notwendig wenn der Hunde keinerlei Krankheitssymptome zeigt.
Unsere Schutzgebühren betragen (inkl. Transportkosten mit dem TIN-Transporter):
Schutzgebühr für kastrierte Hunde |
440 € |
Schutzgebühr für unkastrierte Hunde (Rückerstattung gg. Vorlage einer Arztrechnung 100 € bei Hündin, 50 Euro bei Rüden) |
390 € |
Schutzgebühr für Notfälle (auf Grund von Kranheit, Alter, etc. ) |
nach Vereinbarung nach Absprache mit dem Vermittler |